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Ohne Geld auf Kur und Reha - geht das?

Wenn man nicht nur unter der Arbeitslosigkeit leidet, sondern auch körperliche oder/und seelische Probleme hat, ist es an der Zeit mit seinem Arzt über eine Kur bzw. eine Reha zu sprechen.

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Gut zu wissen -  auch Arbeitssuchende haben, wie alle anderen, einen Anspruch auf Kur oder Reha, wenn sie gesetzlich krankenversichert bzw. rentenversichert sind. Voraussetzung: der Arzt stellt fest, dass eine Kur oder Reha nötig ist und alle anderen medizinischen Therapiemaßnahmen sind  ausgeschöpft.

Die wichtigste Frage lautet – Was ist mit den Kosten?


Der zuständige Versicherungsträger übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen.  Vom  Patienten wird eine Beteiligung gefordert. Es gibt aber Ausnahmen - von der Zuzahlung befreit (laut §32 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch) sind Patienten

•die Bürgergeld beziehen

•die Übergangsgeld beziehen (unbedingt beantragen), ohne weiteres Einkommen

•wer monatlich weniger als 1.317 Euro netto (Stand 2022) verdient bzw. das Nettoerwerbsersatzeinkommen liegt unter dieser Grenze

•bei gesetzlich Versicherten gilt eine Befreiung, wenn die persönliche Belastungsgrenze     

(2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) erreicht ist – anders bei Versicherten mit chronischer Erkrankung, die Belastungsgrenze liegt bei 1%.


Es muss ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden; am besten gleich der Kur-/oder Reha Einreichung beifügen, samt Nachweis des Arbeitsamtes.

Bei einer beruflichen Reha übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich von seiner Krankenkasse zu Kostenübernahme und Zuzahlungsbefreiung individuell beraten - so können die benötigten Formulare gleich mitangefordert werden.


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