top of page

Medizinische Kosten: Hilfsangebote

Viele Leistungsempfänger*innen hatten schon einmal medizinische Kosten oder krankheitsbedingte Probleme und wussten nicht, wie sie damit umgehen sollten. Hier findet Ihr einen kurzen Überblick über mögliche Hilfen und Anlaufstellen, die Euch dabei unterstützen können.

Dies ist die Zentrale des Jobcenters in Hamburg
Raboisen 28
20095 Hamburg

Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsangebote


Das Jobcenter bietet eine gute Handvoll an Hilfestellungen für gesundheitliche Probleme. Dies sind nicht nur körperliche, sondern auch psychische Erkrankungen. Wenn Ihr durch solchen erhöhten Finanzbedarf (z. B. durch eine spezielle Ernährung) habt, könnt Ihr einen sogenannten Mehrbedarf beantragen, damit Ihr einen Stresspunkt weniger habt. 


Hierzu solltet Ihr Euch dann in Eurem Jobcenter genauer informieren. Neben den finanziellen Unterstützungen bietet das Jobcenter auch einige Angebote in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen wie z. B. individuelle Gesundheitsberatungen und vieles mehr. Der Ärztliche Dienst kann Euch weiterhelfen, wenn Ihr Euch selbst nicht sicher seid, inwiefern Ihr mit Euren Krankheitseinschränkungen arbeiten könnt. 


Sie helfen auch dabei, notfalls Rehabilitationsmaßnahmen zu finden, um Euch bei Eurer Genesung zu helfen. Auch die Sozialberatung kann Euch bei den verschiedensten Notlagen zur Seite stehen. Sie helfen bei finanziellen Problemen, Wohnraumproblemen, seelischen Fragen, helfen beim Umgang mit Behörden und noch so einiges mehr. Also wenn Ihr Euch nicht sicher seid, wo Euer erster Anlaufpunkt sein sollte, ist die Sozialberatung ein guter Anfang.


Versicherung: Welcher Versicherungsschutz besteht?


Sobald Ihr Grundsicherungsgeld beantragt habt, seid Ihr ab dem Tag der Antragstellung in der Regel über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert. Das gilt auch bei einem Weiterbewilligungsantrag. Wer vorher freiwillig gesetzlich versichert war, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung; privat versicherte bleiben in der Regel ebenfalls privat versichert, erhalten aber meist einen Zuschuss zu den Beiträgen. Das Jobcenter übernimmt dabei nicht direkt Eure private Versicherung, sondern unterstützt nur finanziell. 


Wird der Antrag nicht bewilligt, besteht auch kein Versicherungsschutz über das Jobcenter. In diesem Fall solltet Ihr Euch an Eure Krankenkasse wenden. Zusätzlich zahlt das Jobcenter Beiträge an die Pflegeversicherung und meldet Zeiten des Bürgergeld/Grundsicherungsgeld Bezugs an die Rentenversicherung, damit keine Lücken entstehen. 


Auch bei Unfällen auf dem Weg zum Jobcenter, zu Terminen, Maßnahmen oder Vorstellungsgesprächen besteht ein Versicherungsschutz. Solche Unfälle sollten dem Jobcenter oder dem zuständigen Träger zeitnah gemeldet werden.


Medikamente: Kostenübernahme und Unterstützung


Für die Übernahme von Medikamentenkosten ist grundsätzlich Eure Krankenkasse zuständig, aber auch die Krankenkassen können nicht ohne Weiteres veranlassen, dass für Medikamente keine Zuzahlungen mehr anfallen. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente. Versicherte leisten in der Regel lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. 


Wenn Ihr Euch von den Zuzahlungen für Medikamente befreien lassen möchtet, solltet Ihr Euch direkt an Eure Krankenkasse wenden. Dort wird geprüft, ob Ihr die Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllt. Menschen mit einer chronischen Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung erhalten. Dafür gilt in der Regel eine Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts. Die Krankenkasse berechnet diese Belastungsgrenze und kann Euch auch alle Fragen dazu beantworten. 


Grundsätzlich ist die Krankenkasse immer Eure erste Anlaufstelle, wenn medizinische Kosten entstehen und Ihr nicht wisst, wie Ihr diese bezahlen sollt. Das Jobcenter kann bei Bürgergeldbeziehenden nur in besonderen Härtefällen unterstützen, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.


Brille: Gibt es Unterstützung bei den Kosten?


Vom Jobcenter gibt es grundsätzlich keine Übernahme der Kosten einer neuen Brille. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter auch die Kosten für eine Erstbrille übernehmen, wenn diese für die Arbeitssuche oder das Erstellen von Bewerbungen erforderlich ist. Der entsprechende Bedarf muss jedoch nachgewiesen werden. Bevor Ihr einen Antrag beim Jobcenter stellt, solltet Ihr Euch zunächst mit Eurer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, ob dort eine Kostenübernahme möglich ist. 


Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls helfen, beispielsweise bei anerkannten Behinderungen oder wenn die Brille für die gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist. Trotz der geringen Erfolgsaussichten raten einige Experten dazu, dennoch einen Antrag auf Zuschuss zu stellen. Eine Bewilligung ist jedoch nicht sicher. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen und in der Regel dann nur für die Brillengläser. Das Brillengestell sowie eine Zweitbrille müssen meist selbst bezahlt werden. 


Bei Privatversicherten gelten andere Regelungen als bei gesetzlich Versicherten. Viele private Krankenversicherungen bieten Tarife an, die eine Brillenversicherung oder entsprechende Leistungen für Sehhilfen enthalten. Welche Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung und dem gewählten Tarif ab. 


Auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Brillenversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Welche Leistungen diese umfasst und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter und Tarif. Die Kosten für eine Brillenreparatur können vom Jobcenter übernommen werden. Lasst Euch dafür zunächst von Eurer*m Optiker*in einen Kostenvoranschlag ausstellen. 


Mit diesem könnt Ihr beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen. Wichtig ist, dass die Reparatur zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bezahlt wurde. Wurde sie bereits beglichen, kann das Jobcenter die Kostenübernahme ablehnen. Auch die Krankenkassen können sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer Brillenreparatur beteiligen. In einigen Fällen übernehmen sie sogar die Kosten für eine neue Brille. 


Bildschirm- und Arbeitsplatzbrillen werden in der Regel weder vom Jobcenter noch von der Krankenkasse übernommen. Sprecht daher unbedingt mit Eurem Arbeitgeber, ob und in welchem Umfang er sich an den Kosten beteiligt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. 


Wenn es finanziell überhaupt nicht möglich ist, eine neue Brille selbst zu bezahlen, und Ihr Euch in einer Notlage befindet, weil Eure Brille kaputt oder nicht mehr nutzbar ist, könnt Ihr beim Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen wird in der Regel in kleinen monatlichen Raten mit euren Leistungen verrechnet, bis der Betrag vollständig zurückgezahlt ist.


Zähne: Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen


Die Kosten bei einem zahnmedizinischen Eingriff können schnell mal teuer werden, und wer einem bei den Kosten helfen kann, ist manchmal nicht ganz klar. Für viele der Kosten kommen tatsächlich die Krankenkassen auf, z. B. für die Kosten der Regelversorgung, Wurzelbehandlung und Füllungen. Spezifischere Kostenübernahmen können angefragt werden, aber ob diese bewilligt werden, ist nicht immer sicher. 


Bei Füllungen sollte man aufpassen, was der/die Zahnarzt*-ärztin benutzen will, denn nicht alle Füllungsarten werden übernommen. Dies könnt Ihr aber einfach Eure*n Zahnarzt*-ärztin fragen und er/sie nutzt dann die, die Ihr ausgewählt habt. Wenn es um Kronen, Brücken und Prothesen geht, müsst Ihr vor der Behandlung bei Eurer Krankenkasse eine Kostenübernahme für Härtefälle beantragen. Als Leistungsempfänger*in gilt man nicht automatisch als Härtefall. 


Man muss belegen können, dass man ohne Kostenübernahme oder Kostenzuzahlung in unzumutbare finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dementsprechend wie Eure Lage ist, entscheidet dann die Krankenkasse. Auch die Krankenkassen haben aber ihr Limit, was sie bezahlen können. Somit wird meist nur die günstigste Hilfe übernommen, aber auch hier wird es Ausnahmen geben, wenn Euer/e Zahnarzt*-ärztin belegen kann, dass es gesundheitlich notwendig ist, ein teureres Material zu nutzen. 


Wenn Ihr aus privaten Gründen ein teureres Material haben wollt, müsst Ihr es entweder komplett selbst zahlen oder, je nach Entscheidung Eurer Krankenkasse, einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Zahnreinigungen fallen nicht unter Härtefälle, dies passiert nur in den wenigsten Fällen, und es sind daher Kosten, die Ihr dann selbst tragen müsst. 


Bei privatversicherten Personen hängt es von dem Tarif ihrer Versicherung ab, ob und in welchem Ausmaß die Krankenkassen die Zahlung übernehmen. Wie bei vielen medizinischen Angelegenheiten, kann man auch seine Zähne extra versichern. Viele dieser Versicherungen übernehmen zu einem gewissen Kostensatz ebenfalls die Kosten für verschiedene Behandlungen und Eingriffe. 


Hier müsst Ihr darauf achten, was Eure gewählte Versicherung bietet und welche Regeln Ihr befolgen müsst, um von der Versicherung Gebrauch machen zu können. Ebenfalls müsst Ihr bedenken, dass Ihr eine solche Extra-Versicherung selbst monatlich zahlen müsst, das macht nicht die Krankenkasse oder das Amt.


Hörgeräte: Zuschüsse und Kostenübernahme


Für die Kostenübernahme von Hörgeräten solltet Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse informieren, in welchem Umfang die Kosten übernommen oder Zuschüsse gewährt werden. Die Regelungen können je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Wichtig zu wissen ist, damit Ihr einen Zuschuss beantragen könnt, dass Ihr vom HNO-Arzt/Ärztin (Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin) eine Hörgeräte-Verordnung braucht. Diese wird vom HNO- Arzt/Ärztin ausgestellt, nachdem Ihr dort einen Hörtest gemacht habt.


Anhand des Ergebnisses und der Stärke der Hörminderung entscheidet der/die Arzt/ Ärztin, ob ein Hörgerät erforderlich ist oder nicht. Wenn Ihr Euren Hörtest nicht beim Arzt/Ärztin macht, sondern bei einem Hörakustiker, oder online machen lasst, wird die Krankenkasse keine Kosten übernehmen. Die Krankenkassen beteiligen sich, nach Bewilligung, mit einem Festbetrag. 


Festbetrag bedeutet, dass sie sich mit einer bestimmten maximalen Geldsumme beteiligen. Die Höhe der Summe ist gesetzlich festgelegt und beinhaltet nicht nur die Beschaffung des Hörgerätes, sondern auch dessen Anpassung, Testung der Geräte, die Wartung und die Reparatur. 


Bei privaten Krankenkassen ändert sich an dem Ablauf nicht viel, auch Sie sind dazu verpflichtet, ein medizinisch notwendiges Hörgerät zu bezuschussen. Die genauen Details und Abläufe sind auch hier bei jeder Krankenkasse verschieden.


An dieser Stelle möchten wir Euch einladen, auch einmal einen Blick auf www.einfal.de zu werfen.

Banner sprungnetz.png
bottom of page