Kostenerstattung nicht nur für Kultur, Musik oder Sport
Bei Familien, die Grundsicherung oder ähnliche Leistungen beziehen, ist das monatliche Budget selbst für wichtige Bedürfnisse knapp. Gerade Dinge wie Sportverein oder Musikkurs für die Kinder fallen dann gerne mal dem Sparhammer zum Opfer. Wie und wo Ihr für kulturelle, musikalische oder sportliche Aktivitäten Eurer Kids einen Zuschuss über das Hamburger Bildungspaket beantragen könnt, verraten wir Euch in diesem Artikel.

Auch wenn Euch der Gedanke, einen Antrag bei einer Behörde stellen zu müssen, in etwa so verlockend vorkommt wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt, hört bitte nicht gleich auf zu lesen. Wir haben uns für Euch durch den Formular- und Zuständigkeitsdschungel gekämpft und überrascht festgestellt: So kompliziert ist das gar nicht. Die offiziellen Seiten sind übersichtlich, gut gegliedert und in für alle verständlicher Sprache formuliert. Die benötigten Formulare stehen dort praktischerweise schon zum Download zur Verfügung. Und selbst wenn Ihr mit dem Papierkram ein paar Stündchen beschäftigt sein solltet, am Ende winkt ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro. Da kommen pro Jahr immerhin 180 Euro zusammen, so gesehen also kein schlechter Stundenlohn.
Welche Voraussetzungen müsst Ihr erfüllen?
Ihr habt ein Kind unter 18 Jahren
Ihr bezieht Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialgeld, Sozialhilfe Wohnhilfe, Kinderzuschlag oder Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Euer Kind nimmt an kulturellen, sportlichen oder musischen Aktivitäten teil. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
Welche Arten von Aktivitäten werden gefördert?
Jede Art von kulturellen, sportlichen oder musischen Aktivitäten kann gefördert werden. Ob dauerhaft, wie z. B. die Mitgliedschaft in einem Sport- oder Musikverein, oder einmalig, wie etwa Jugendfreizeiten, spielt keine Rolle. Selbst wenn die eigentliche Aktivität kostenlos angeboten wird, wie z. B. ein Fußballtraining oder ein Musikkurs, kann ein Zuschuss beantragt werden, um notwendige Ausrüstungsgegenstände (Fußballschuhe, Musikinstrument, etc.) zu finanzieren.
Für einmalige Anschaffungen oder zukünftig geplante, größere Ereignisse (z. B. Jugendfreizeit) kann bereits im Voraus ein Antrag gestellt und das Geld so monatlich angespart werden. Wie das genau funktioniert, könnt Ihr hier nachlesen.
Wo und wie kann man die Leistungen beantragen?
Glücklicherweise ist Stand heute (August 2026) für den Antrag auf Leistungen der soziokulturellen Teilhabe, also die Leistung, um die es hier konkret geht, immer die Abrechnungsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel zuständig. Das entsprechende Formular haben wir Euch hier verlinkt. Wenn Ihr Euch das Formular einmal anschaut, werdet Ihr feststellen: Nur zwei Seiten, alles leicht verständlich, das sieht doch viel einfacher aus als befürchtet.
Was steckt noch im Bildungspaket?
Über das Bildungspaket werden auch zahlreiche andere wichtige Dinge gefördert. Dazu gehören Schulbedarf, Ausflüge und Fahrten mit KiTa oder Schule, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Ferienbetreuung oder eine kostenlose Bücherhallen-Kundenkarte für Kinder und Jugendliche. Eine entsprechende Übersicht findet ihr hier oder in diesem Flyer.
Grundsätzlich gilt, dass Leistungen aus dem Bildungspaket an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen. Dies ist zum einen abhängig von der Art der Leistung und zum anderen davon, welche Sozialleistung Ihr bezieht (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, etc.). Eine entsprechende Übersicht findet Ihr hier.
Das Sprungnetz-Team wünscht Euch viel Erfolg mit Euren Anträgen und Euren Kindern viel Spaß bei ihren Aktivitäten.
An dieser Stelle möchten wir Euch einladen, auch einmal einen Blick auf www.einfal.de zu werfen.











