Hamburger Tafel e.V.
Anlaufstelle für die Hamburger Tafeln
Schimmelmannstraße 123
22043 Hamburg
040 / 300 605 600
Zuerst bitte in der Anlaufstelle anrufen und nachfragen, wo es in deinem Bezirk Lebensmittelausgabestellen gibt.
Wer kann zur Hamburger Tafel gehen?
Wer bedürftig ist und nur wenig Geld zur Verfügung hat. Das können Rentner, Arbeitssuchende, Großfamilien oder Asylbewerber sein.
Wer bekommt einen Tafelausweis?
Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt ein amtlicher Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, in der Regel über Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Rentenbescheid.
Was muss ich bei der Tafel vorlegen?
Für die Antragstellung braucht man:
•Personalausweis
•Gehaltsabrechnung
•Rentenbescheid
•Grundsicherungsnachweis
•ALG I-Nachweis
•ALG II-Nachweis
•Sonstige Nachweise
Kann man als Rentner zur Tafel gehen?
Gleiches gilt für Rentner oder Geringverdiener. Die Einkommensgrenze für Einzelpersonen beträgt 950,00 Euro. Jeder weitere Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft/ Familie darf zusätzlich 350,00 Euro Einkommen haben. Für Kinder unter 16 Jahre werden 250,00 Euro, über 16 Jahre 300,00 Euro akzeptiert.
Wie oft kann man zur Tafel gehen?
Man kann für ein Jahr einmal wöchentlich zu der zugeteilten Zeit Lebensmittel erhalten. Für die Lebensmittel ist je Erwachsenen eine Schutzgebühr (ca.1,00 €) zu entrichten.